Kompakt 30.04.2026

EuGH soll Frage zum Vaterschaftsurlaub klären

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung gebeten, ob Deutschland neben Elternzeit und Elterngeld einen bezahlten Vaterschaftsurlaub ab der Geburt eines Kindes gewähren muss. 

Auslöser ist die Klage eines Bundeswehrangehörigen, der anlässlich der Geburt seiner Tochter zehn Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge beantragt hatte. Zur Begründung berief er sich auf eine EU-Richtlinie, die den Mitgliedstaaten vorschreibt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Väter zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten, der anlässlich der Geburt des Kindes genommen werden muss.

Mehr zum rechtlichen Hintergrund und was die Bitte des BVerwG für Beamt*innen und andere Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in NRW bedeutet, liest du in unserem Infoblatt

  • Autor*in: Daniela Zinkann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Beamt*innenrecht & -politik
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